Wann sollte der Arbeitgeber über den Umzug informiert werden?

Wann sollte der Arbeitgeber über den Umzug informiert werden?

Nach einem Umzug sind alle wichtigen Stellen über die neue Wohnanschrift zu benachrichtigen. Dies gilt ebenso für den Arbeitgeber, doch wann sollte man ihn über den Umzug und der folgenden Adressänderung in Kenntnis setzen?

 

Sonderurlaubsantrag

Anrecht auf einen Sonderurlaubsantrag haben diejenigen Personen, die im öffentlichen Bereich oder bei IG Metall tätig sind. Unterdessen besteht daher im Antrag die Pflichtangabe für den Grund des Sonderurlaubs. Je nachdem werden ein oder zwei Urlaubstage bewilligt. Bei einem Umzug bewilligt der Vorgesetzte einen Urlaubstag. Anhand der Beantragung wird der Arbeitgeber darauf über den Ortswechsel sofort informiert. Bei Berufstätigen in anderen Bereichen erfolgt die Kenntnisnahme des Vorgesetzten anders.

Wann sollte der Arbeitgeber über den Umzug informiert werden?

Automatische Mitteilung durch ELStAM

Vielseitige Meldepflichten existieren gleichermaßen im Berufsleben. Dementsprechend ist auch der Arbeitgeber über wichtige Änderungen wie bei Geburt eines Kindes oder einer Heirat zu benachrichtigen. Diese aufgeführten Beispiele und unter anderem auch die neue Wohnanschrift werden in der ELStAM geändert. Der Arbeitgeber ist danach verpflichtet, die Angaben nach Änderungen zu prüfen und die aktuellste ELStAM anzuwenden. Da allerdings diese Überprüfung nicht gewährleistet wird, werden geänderte Angaben im Melderegister dem Vorgesetzten gemeldet. Trotz dessen sollte der Arbeitgeber unmittelbar nach dem Umzug, die Arbeitnehmer persönlich oder schriftlich zu informiert werden. Bei einer Änderung der Bankdaten, Adresse oder der Haustelefonnummer, ist der Vorgesetzte ebenfalls darüber in Kenntnis zu setzen.

Ist der Abruf der ELStAM-Daten vonseiten Arbeitnehmer jedoch nicht erwünscht, kann er eine Sperrung veranlassen. Der Arbeitgeber wird demzufolge auf einer sogenannten Negativliste gesetzt und kann die Daten nicht einsehen. In diesem Fall wird er dadurch die Steuerklasse VI für den Steuerabzug verwenden. Bisher nicht das richtige Umzugsunternehmen gefunden? Unser Umzugsunternehmen All-Packer aus Hannover bietet vielseitige Dienstleistungen in Hannover und der Umgebung an. Für genauere Informationen zögern Sie nicht uns anzurufen.

 

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