Diebstahl bei Umzug – Wer haftet?
Der Diebstahl von Umzugsgut ist leider keine Seltenheit. Bekanntermaßen besteht ein Risiko, dass während dem Transport von Einrichtungsgegenständen aus dem Fahrzeug in das neue Heim Güter gestohlen werden könnten. Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit reicht für einen Diebstahl schon aus um etwas zu entwenden. Wer übernimmt bei einer solchen Situation nun die Haftung?
Der Versicherung den Umzug mitteilen
Angebracht ist die schriftliche Benachrichtigung der Versicherung über den Umzug, um den Versicherungsschutz auch währenddessen aufrecht zu erhalten. Noch besser ist außerdem, wenn man eine schriftliche Bestätigung anfordert, der die Kenntnisnahme des Versicherers beweist. Ansonsten haften Versicherungen nicht für Schäden – d.h. auch keine Diebstähle. Aus diesem Grund sollten betroffene Personen trotzdem nicht fahrlässig handeln. Demzufolge sollten Sie zugängliche Umzugsgüter nie unbeaufsichtigt stehen zu lassen, sondern sicher in geschlossenen Räumlichkeiten lagern.
Auf seriöse Umzugsunternehmen achten
Wenn Sie eine geeignete Umzugsfirma mit dem Transport engagieren möchten, sollten Sie auf seriöse Unternehmen mit einem guten Ruf achten. Diese Umzugsunternehmen bieten den notwendigen Versicherungsschutz für ihre Kunden an, sodass eventuelle Kosten für Diebstähle oder andere Schäden erstattet werden. Das rechtzeitige Informieren ist dabei empfehlenswert um sich zu erkundigen, ob die Spedition für sämtliche Beschädigungen haftet. Darüber hinaus sollten sich Kunden über die entsprechende Versicherung des Unternehmens informieren. Vor einem Vertragsabschluss ist des Weiteren darauf zu achten, dass keine Selbstbeteiligungsklausel in diesem enthalten ist. Doch nicht für alle Einrichtungsgegenstände übernimmt die Versicherung die Haftung.
Ausgeschlossen sind nachfolgende Gegenstände:
– alles was eigenhändig und nicht vom Unternehmen verpackt wurde
– Wertgegenstände wie Edelmetalle, Urkunden, Geld oder Wertpapiere
– Pflanzen und Tiere
– sehr empfindliche Gegenstände wie z.B. Glas oder Geschirr
– bereits beschädigte Güter
– zu große oder schwere Gegenstände, die Schwierigkeiten beim Verladen oder beim Transport in die anderen Räumlichkeiten bereiten könnten
Werden solche Gegenstände entwendet, kommt die Versicherung allerdings nicht dafür auf. Insbesondere bei sehr wertvollen Gegenständen sollte demgemäß eine Zusatzversicherung hinzugezogen werden. Bei weiteren Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. All-Packer ist Ihr zuverlässiges und sicheres Umzugsunternehmen aus Hannover.
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