Umzug ins Pflegeheim

Umzug ins Pflegeheim – Wer zahlt?

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Entspricht eine Wohnung nicht den Anforderungen und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen, müssen Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen eingeleitet werden. Können sie nicht realisiert werden, steht ein Umzug bevor. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit ist oftmals ein Umzug ins Pflegeheim notwendig.

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Umzug ins Pflegeheim

Die Pflegekasse kontaktieren

Zuständige Behörden können oft Zuschüsse für Pflegebedürftige bewilligen. Dafür ist die Beantragung eines Pflegegrades von großer Bedeutung. Mit dem Pflegegrad kann daher die betroffene Person dann unterstützte Pflegeleistungen erhalten. Einen Pflegefall können Hausärzte oder der Sozialdienst in Krankenhäuser oder Kliniken feststellen. Wird im Anschluss dieser bestätigt, kann ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse oder Krankenkasse gestellt werden. Ein Pflegebedürftiger ist dazu verpflichtet den Antrag selbst zu unterschreiben und einzureichen. Angehörige oder pflegende Personen können hingegen ausschließlich stellvertretend einen Antrag einreichen. Einzige Bedingung ist dafür eine schriftliche Vollmacht vom Bedürftigen. Die Beantragung vom Pflegegrad kann dabei schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Es besteht nur ein Anspruch auf den Pflegegrad sowie die dazugehörigen Leistungen wenn psychische und/oder körperliche Beeinträchtigungen (z.B. durch Krankheit) vorliegen. Eventuell werden weitere Formulare mit ergänzenden Nachfragen an den Antragsteller gesendet werden.

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Umzugshilfe ins neue Pflegeheim

Bei Genehmigung seitens Pflegekasse

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Nach Genehmigung des Antrages können Pflegeleistungen bezogen werden. Die gilt ab dem Tag der Antragsstellung. Darunter fallen Kosten für die Verbesserung des Wohnumfeldes, Pflegekosten wie auch Umzugskosten an. Ein Umzug ins Pflegeheim kann manchmal kostspielig sein. Bedürftige haben nicht immer Anspruch auf Übernahme dieser Umzugskosten. Ein geplanter/notwendiger Umzug sollte mit der zuständigen Pflegekasse vorher besprochen werden. Bewilligt die Kasse die Kostenerstattung, sollte der Antragsteller ein schriftliches Angebot anfordern.

Möglicherweise unterstützen auch weitere Behörden den Umzug ins Pflegeheim:

–           Unfallversicherung

–           Rentenversicherung

–           Sozialamt

–           Agentur für Arbeit

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