Wann kann das Jobcenter einen Umzug ablehnen?

Wann kann das Jobcenter einen Umzug ablehnen?

Anhand vieler Gründe werden Umzüge nicht immer vom Arbeitsamt anerkannt. Sobald bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind, wird eine Ablehnung vonseiten des Jobcenters erteilt. Unter welchen Gegebenheiten eine behördliche Verweigerung eintritt, kann aus dem weiteren Verlauf entnommen werden.

Wann kann das Jobcenter einen Umzug ablehnen?

Konditionen für Einverständnis

Liegt eine Notwendigkeit des Umzugs vor, kann trotzdem eine Abweisung erfolgen. Dies kann zustande kommen, wenn sich die Mietpreise oberhalb des örtlichen Mietspiegels aufhalten. Ansonsten übernimmt das Amt die Mietkosten nur zu einem bestimmten Satz. Den Rest des Aufpreises ist vom Mieter selbst zu übernehmen, was jedoch von Leistungsempfängern unannehmbar ist. Ferner ist vor einem Umzug, das Arbeitsamt zu benachrichtigen, um die entsprechenden Leistungen in vollem Umfang weiter zu empfangen. Ist der Umzug für einen anderen Ort geplant, fällt der Zuständigkeitsbereich beim Jobcenter der neuen Gemeinde. Ferner erkennt die Behörde einen Umzug aus privaten Motiven nicht an. Deswegen kommen diese nur für die bisherigen Miet- und Heizkosten auf.

Zusätzlich ist eine Ablehnung bei Personen, die das 25. Lebensjahr bis jetzt nicht erreicht haben, möglich. Dabei ist vorgeschrieben, dass diejenigen auf die Eltern oder Elternteile zu verweisen sind. Kann dies nicht verwirklicht werden, wird nur dann ein Umzug anerkannt und die dazugehörigen Kosten erstattet. Ferner kann weiterhin ein Umzug, der durch eine Arbeitsaufnahme bedingt ist, bewilligt werden.

Bewilligung Jobcenter
Bewilligung Jobcenter

Verfahrensweise um die Bewilligung vom Jobcenter zu erhalten

Zunächst sollte sich der Betroffene über den vorgegebenen Mietspiegel des Ortes informieren. Die Höhe dessen fällt je nach Region anders aus. Falls der Umzug erforderlich ist, sollte danach mehrere angemessene Wohnungen gesucht werden. Die Wohnungsgröße und die Miethöhe sind demzufolge entscheidend, ob der Umzug in die neue Behausung bewilligt wird oder nicht. Nach Anerkennung des Amtes sollte überdies eine Zusicherung gefordert werden. Erst unmittelbar darauf sollte der Mietvertrag unterschrieben werden. Im Anschluss sind Kopien der jeweiligen Unterlagen bei dem Jobcenter einzureichen, um anschließend die Übernahme der Umzugskosten zu beantragen.

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