Wann sollte das Auto bei Umzug umgemeldet werden?

Wann sollte das Auto bei Umzug umgemeldet werden?

 

Eine Ummeldung vom Auto ist entweder bei einem Halterwechsel oder einem Umzug erforderlich. Um diese Meldung bei der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde zu veranlassen, sind verschiedene Unterlagen unbedingt erforderlich. Des Weiteren stellt sich ebenfalls die Frage, wann diese Ummeldung bei einem Umzug stattfinden soll.

Ummeldefrist beachten!

Ummelde Frist beachten!

Üblicherweise gilt bei der Ummeldung vom Auto immer Frist einzuhalten, denn ansonsten können Bußgelder veranlasst werden. Eine genaue Frist ist zwar nicht festgesetzt, doch man geht von einem Zeitraum von den ersten 4 Wochen nach Umzug aus. Einige Behörden zeigen bei Einzelfällen auch Kulanz und sehen darüber hinweg. Doch wird diese Frist erheblich überzogen, können Bußgelder vom Amt gefordert werden. Die entsprechenden Beträge liegen meistens im Rahmen von 50 bis 100 Euro. Die Höhe des Bußgeldes ist dabei abhängig von der jeweiligen Zulassungsstelle, da nach Einzelfällen bewertet wird.

Wann sollte das Auto bei Umzug umgemeldet werden?

Vollständige Unterlagen und Gebühren

Ist die zuständige Behörde gefunden, sollte ein Termin vereinbart, um lange Wartezeiten zu ersparen. Sogar Online-Verwaltungen für Termine existieren bereits, sodass freie Termine in einem Kalender angezeigt und das entsprechende Datum ausgewählt werden können. Damit eine Ummeldung seitens Zulassungsbehörde demzufolge durchgeführt wird, sind alle benötigten Dokumente mitzunehmen. Weiterhin kann folglich ein zweiter Besuch vermieden werden, was dementsprechend genauso eine Zeitersparnis darstellt. Notwendige Unterlagen wären die Zulassungsbescheinigungen I und II, eine Versicherungsbestätigung und gültige Protokolle der aktuellsten Haupt- sowie Abgasuntersuchungen. Des Weiteren sind der Personalausweis oder Reisepass inkl. der Meldebestätigung bei dem Termin vorzuzeigen. Zusätzlich sollte man die Bankdaten griffbereit halten, da eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer bei der Ummeldung oder Zulassung unterschrieben wird.

Die dabei entstehenden Gebühren unterscheiden sich je nach Landkreis zwischen 20 und 30 Euro. Bei einem Umzug innerorts laufen die Kosten auf ca. 12 Euro. Das Nummernschild ist in dieser Leistung nicht inbegriffen. Man kann diesen gegebenenfalls zusätzlich anfordern, was zusätzliche 20 bis 30 Euro mit sich bringt. Umzugsstress? Nicht mit uns! Unser Umzugsunternehmen All-Packer unterstützt Sie tatkräftig beim Transport von Umzugsgütern. Genauere Informationen und preiswerte Angebote können Sie aus unserer Webseite entnehmen.

 

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