Wann sollte man das Halteverbot aufstellen?

Wann sollte man das Halteverbot aufstellen?

Bei einem Privatumzug können vorübergehende Zonen für Halteverbot eingerichtet werden, um unmittelbar vor dem neuen Heim zu parken. Das Be- oder Entladen kann demzufolge zügiger und entlastender für die freiwilligen Umzugshelfer vonstattengehen.

Wann sollte man das Halteverbot aufstellen?

Antrag und Formalitäten

Um überhaupt die Halteverbotsschilder zu erhalten und aufstellen zu können, ist ein Antrag erforderlich. Zuständig für solche Angelegenheiten sind das Einwohnermeldeamt und die Straßenverkehrsbehörde. Die Beantragung kann hierfür nur persönlich oder mittels schriftlicher Vollmacht vor Ort erfolgen. Im Antrag ist der Zeitraum, die Anschrift sowie der Grund für die mobile Halteverbotszone anzugeben. Je nach Dauer werden unterschiedliche Beträge für die Aufstellung der Schilder gefordert. Eine solche Zone wird folglich für einen Tag, eine Woche, einen Monat oder auch halbjährig genehmigt. Die Gebühren für die jeweiligen Zeiträume differieren in den einzelnen Landkreisen. Ist ein absolutes Halteverbot bei der gewünschten Adresse vorzufinden, ist dieser Sachverhalt von der Straßenverkehrsbehörde zunächst zu überprüfen.

Wird der Antrag schließlich genehmigt, sind die Verkehrsschilder gegen Mietgebühren abzuholen. Weiterhin kann eine Aufstellung durch den Fachbereich Tiefbau eingefordert werden, wobei die Kosten sich auf ca. 150 bis 200 Euro belaufen. Ist ein Umzugsunternehmen für den Transport beauftragt worden, kümmern sich diese auf Anfrage oder bieten diesen Service an. Eigenständig errichtete Verbotszonen in öffentlichen Verkehrsbereichen sind derweil unwirksam sowie illegal und können geahndet werden. Passanten, Fahrer oder Anwohner haben in solchen Fällen das Recht eine Anzeige zu erstatten.

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Fristgerechte Aufstellung

Um den parkenden Autofahrer hingegen ausreichend Zeit zu gewähren, sind die Schilder in den folgenden Bereichen mindestens 72 Stunden vor Anbeginn der Halteverbotszone aufzustellen. Der Aufstellzeitraum variiert dabei von Stadt zu Stadt. Existieren jedoch Parkzeitbegrenzungen in der erwünschten Umgebung, ist eine Aufstellung am Vortag angemessen. In diesem Zusammenhang sind bislang neun Stunden, bevor die Begrenzung abläuft, die Schilder aufzustellen. Die Wirksamkeit der Schilder besteht trotz der vorherigen Aufstellung lediglich für den Bewilligungszeitraum.

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