Wann ist ein Umzug beruflich bedingt?

Wann ist ein Umzug beruflich bedingt?

Steuerlich können Umzüge von Arbeitgebern und -nehmer abgesetzt werden, wenn eine betriebliche beruflich Veranlassung Grund für den Ortswechsel ist. In vielen unterschiedlichen Situationen spricht man folglich von einem sogenannten beruflich bedingten Umzug.

Wann ist ein Umzug beruflich bedingt?

Grundvoraussetzungen

Von einem beruflich bedingten Umzug spricht man, sobald einer der nachstehenden Sachverhalte vorliegt:

  • Einzug in eine dienstliche Zweitwohnung
  • Verkürzter Arbeitsweg von mindestens einer Stunde
  • Berufsaufnahme außerhalb Tagespendelbereich
  • Versetzung oder Wechsel des Arbeitgebers

 

Die Buchung erfolgt bei Arbeitnehmern als Werbungskosten und bei den Vorgesetzten hingegen als Betriebsausgaben. Empfehlenswert ist dabei die Vermeidung einer doppelten Haushaltsführung. Außerdem kann man die Aufwendungen für den Umzug folglich, wie zuvor erwähnt, von den Steuern abziehen oder der Vorgesetzte kann diese Kosten ebenfalls erstatten. Hinzu kommt, dass man neben diesen Kosten eine zusätzliche Umzugskostenpauschale beim jeweiligen Finanzamt beanspruchen kann. Von dieser Pauschale können nicht nur die aufgeführten Personen profitieren, sondern ebenso Studierende oder Auszubildende.

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Sonstige absetzbare Kosten

Es können weitere Gebühren, die durch einen Umzug anfallen, geltend gemacht werden. Darunter zählen etwa Werbungskosten, Ummeldung des Personalausweises sowie des Führerscheins bzw. des Fahrzeuges. Doch ebenfalls der Erwerb von zulässigen Müllcontainern oder von neuen Schulbüchern der Kinder sind steuerlich abzusetzen. Die vorliegenden Anfahrtskosten, die der Wohnungssuche verschuldet sind, können weiterhin von der Steuer abgerechnet werden. Dabei ist pro Kilometer eine Pauschale von ca. 0,30 € für die Steuerabsetzung einzukalkulieren. Des Weiteren kann man bei den zuständigen Ämtern die Ausgaben für eine Zeitungsanzeige geltend machen. Der Transport der Umzugsgüter mittels eines Umzugsunternehmen sowie die Hilfe von Freunden oder Verwandten sind genauso absetzbare Kosten. Wie viel von den Speditionskosten abgezogen werden können, entscheidet das Finanzamt mithilfe der jeweiligen Firma. Zu berücksichtigen ist, dass ausschließlich gegen Nachweis die Ansprüche auf Steuerabzug gelten. Umzug schnell gemacht! In nur wenigen Schritten führt unser regionales Umzugsunternehmen Umzüge aller Art durch. All-Packer ist Ihr professionelles Umzugsunternehmen aus Hannover.

 

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